Staatliche Förderung

Fördergelder vom Staat


Wer wird gefördert? Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Diese dürfen im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro erzielt haben. Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partner- oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.

Was wird gefördert? Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen einschließlich begleiten- der Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater.

Wie hoch ist der Zuschuss? Unternehmen und freiberuflich Tätige können Zuschüsse erhalten in Höhe von 50 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro). Je Antragsteller/-in können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen bezuschusst werden, allgemeine und spezielle Beratungen jeweils bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro, zusammen also 6.000 Euro. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen und Migranten/-innen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

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